Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) verpflichtet alle Steuerkanzleien, als Teil der allgemeinen Sorgfaltspflichten Daten zur Bestimmung der Identität ihrer Mandanten zu erheben, zu prüfen und in den Akten aufzubewahren.
Konkret bedeutet dies: Wir benötigen einen Identitätsnachweis aller Mandanten. Geeignet dafür ist ein Reisepass oder Personalausweis (kein Führerschein). Wir sind verpflichtet, den Lichtbildausweis zu scannen und die Datei in unseren Akten aufzubewahren.
Es müssen folgende Daten anhand des Ausweises geprüft werden:
- Vor- und Nachname
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Wohnanschrift oder postalische Anschrift
(sofern kein fester Wohnsitz mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union besteht)
Bei Ehepaaren gilt dies für beide Partner!
Einzelunternehmer sind wie Privatpersonen zu identifizieren.
Bei Erben- oder Grundstücksgemeinschaften ist eine Identifizierung aller Beteiligten erforderlich.
Bei Neumandanten benötigen wir innerhalb von vier Wochen den Identitätsnachweis.